Die DVAG gibt Versicherungstipps für die 5. Jahreszeit und erklärt, worauf besonders Autofahrer achten müssen Ab 16. Februar erobern in einigen Teilen Deutschlands wieder Clowns, Cowboys und Co. die Straßen und Kneipen – es wird ausgelassen Karneval gefeiert. Nach den Karnevalstagen bereitet mitunter nicht nur der Alkohol Kopfschmerzen. So erwarten manchen Autobesitzer am Aschermittwoch etwa Kratzer im Lack, die Feierei endete im Krankenhaus oder Schadensersatzansprüche kommen per Post ins Haus. Nicht immer greift hier die Versicherung. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erklärt, wann zum Beispiel die Kfz-Kaskoversicherung für Schäden aufkommt und gibt weitere Versicherungstipps für wirklich unbeschwerte Tage.
Kfz-Kaskoversicherung
In Karnevalsregionen übernimmt in der Regel lediglich die Vollkaskoversicherung die Kosten für die Beseitigung von Schäden wie Kratzer im Lack oder Beulen in der Karosserie. Eine Teilkaskoversicherung greift hier nur, wenn in den Wagen eingebrochen wurde. In diesem Fall kommt die Versicherung auch für begleitende Schäden des Einbruchs auf. Steht der Karnevalsumzug bevor, sollten Autobesitzer ihr Auto weiter entfernt von der Route abstellen. „Die Umzugsstrecke gilt als so genanntes Gefahrengebiet. Wer in dem Gebiet parkt, handelt unter Umständen grob fahrlässig und beeinträchigt seinen Versicherungsschutz“ erklären die DVAG-Experten.
Für Autofahrer ist es empfehlenswert, sich erst zu kostümieren, wenn sie beim Umzug angekommen sind. Denn sperrige Masken oder Kostüme schränken die Fahrtüchtigkeit ein. Geraten kostümierte Pkw-Fahrer in einen Unfall, kann ihre Maskierung als grobe Fahrlässigkeit gedeutet werden. Es droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Natürlich ist Alkohol am Steuer auch an Karneval absolut verboten: Bei 0,5 Promille erwarten den Verkehrssünder nicht nur mindestens 500 Euro Geldstrafe, vier Punkte in Flensburg und geringstenfalls einen Monat Führerscheinentzug, sondern er riskiert im Schadensfall auch seinen Versicherungsschutz.
Private Unfallversicherung
Wer ungezwungen oder aufwändig verkleidet an Karneval unterwegs sein möchte, der steigt besser auf Bus und Bahn um. Aber auch zu Fuß sind die Karnevalsjecken nicht vor Unfällen gefeit: Die geworfenen Kamellen treffen einen unglücklich am Kopf oder ein verschüttetes Getränk gerät zur gefährlichen Rutschpartie. Hier haftet nicht etwa der Veranstalter des Karnevalsumzugs, vielmehr hilft eine private Unfallversicherung. Denn die Besucher akzeptieren stillschweigend ein derartiges Verletzungsrisiko. Achtung: Wer übermäßig Alkohol konsumiert, riskiert auch diesen Versicherungsschutz.
Private Haftpflichtversicherung
Wenn gefeiert wird, passiert schnell schon einmal ein Missgeschick: Die Zigarette brennt ein Loch in die Jacke des Sitznachbarn oder das Bier landet auf dem Kostüm eines anderen. „Die private Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert – nicht nur während der Karnevalszeit. Denn sie kommt für selbstverursachte Sach- und Personenschäden auf“, erläutern die DVAG-Experten. Aber auch hier gilt: Ab bestimmten Promillewerten besteht die Gefahr des Haftungsausschlusses.